Gäste-Informationsstelle Flims Laax Falera

Gästeinformation Falera

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Gästeinformation Falera
Die Gästeinformation Falera befindet sich direkt im Dorfkern von Falera.

Wegbeschreibung

Öffentliche Verkehrsmittel

Mit Postbus ab Chur Richtung Flims / Laax. Umstieg Laax Post und Postauto Richtung Falera oder dem öffentlichen Flims Laax Falera Shuttle. Haltestelle: Falera Post

Anfahrt

Mit PKW Autobahn A13 von Zürich, Ausfahrt 18 richtung Disentis/Mustér/Ilanz/Flims, Laax Murschetg. Laax Dorfkreuzung rechts abbiegen nach Falera.

Parken

Auf dem Gemeindegebiet innerorts sowie den definierten Strassen ausserorts, besteht ein allgemeines Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.

Zudem ist es auf dem Gemeindegebiet innerorts untersagt, auf öffentlichem Grund zu parkieren. Ausgenommen sind die entsprechend signalisierten/markierten Parkplätze.

Diese Verbote sind am Dorfeingang signalisiert.

Die Inhaber einer Fahrbewilligung sind berechtigt, mit dem entsprechenden Fahrzeug ins Dorf zu fahren und das Fahrzeug auf dem privaten Parkplatz abzustellen. Auf öffentlichem Grund darf auch mit einer entsprechenden Fahrbewilligung nicht parkiert werden (ausgenommen sind die entsprechend signalisierten/markierten Parkplätze).

Für Fahrzeuge ohne Fahrbewilligung steht am Dorfeingang ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung.

Die Bewilligungen sind nicht übertragbar und müssen gut sichtbar und nicht im Tönungsstreifen an die Frontscheibe geklebt (Vignette) resp. gut sichtbar und vollständig ausgefüllt hinter der Frontscheibe angebracht werden (Karte). Dies gilt auch während dem Parkieren auf Privatparkplätzen.

Der Gemeindevorstand erteilt auf Gesuch hin Fahrbewilligungen für:

a) Fahrzeuge von Einwohnern, Grundeigentümern, Pächtern und Dauermietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften (in Form einer befristeten Vignette);

b) Fahrzeuge von Lieferanten, Berufsleuten etc. zur Ausübung ihrer Tätigkeit (in Form einer befristeten Werkverkehrsvignette);

c) Fahrzeuge von Besuchern/Gästen von Einwohnern, Grundeigentümern, Pächtern, Dauermietern und ortsansässigen Gewerbe- und Restaurationsbetrieben (in Form einer befristeten Besucherkarte);

Die Bewilligungen müssen auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Bezüglich Bedingungen für den Bezug der Fahrbewilligungen gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft.

Kontakt

Verantwortlich für diesen Inhalt Flims Laax Falera Management AG.

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